Assistierter Suizid
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat entschieden, dass der ärztlich
assistierte Freitod statthaft ist. Es bestätigt damit, dass eine solche
Entscheidung zu den Grundrechten des Menschen gehört. Wie ein solches
Verfahren ablaufen kann, muss vom Bundesparlament noch entschieden werden,
bisher gibt es keine rechtlich einwandfreie Regelung.
Nachdem das BVG sein Grundsatzurteil gefällt hat, habe ich eine Vielzahl
von
Familien mediierend und auf Basis der Gewaltfreien Kommunikation
unterstützt, eine gemeinsame Lösung zu finden, wenn eine betroffene
Person,
den Wunsch nach assistiertem Suizid äußerte.
Gerne stehe ich Ihnen und Ihrer Familie für diese besondere Form der
Beratung zur Verfügung … in Ihrer Wohnung, via ZOOM oder in einer
Telefonschalte.