Assistierter Suizid

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat entschieden, dass der ärztlich assistierte Freitod statthaft ist. Es bestätigt damit, dass eine solche Entscheidung zu den Grundrechten des Menschen gehört. Wie ein solches Verfahren ablaufen kann, muss vom Bundesparlament noch entschieden werden, bisher gibt es keine rechtlich einwandfreie Regelung.

Nachdem das BVG sein Grundsatzurteil gefällt hat, habe ich eine Vielzahl von Familien mediierend und auf Basis der Gewaltfreien Kommunikation unterstützt, eine gemeinsame Lösung zu finden, wenn eine betroffene Person, den Wunsch nach assistiertem Suizid äußerte.

Gerne stehe ich Ihnen und Ihrer Familie für diese besondere Form der Beratung zur Verfügung … in Ihrer Wohnung, via ZOOM oder in einer Telefonschalte.